Die Anzahl der in Deutschland ansässigen im deutsch-französischen Recht spezialisierten Anwaltskanzleien ist verschwindend gering. Aus Furcht vor zu starker Einschränkung firmieren zudem Kanzleien ungern als Deutsch-Französische Kanzleien, auch wenn Sie lediglich in Deutschland und Frankreich tätig sind. Es wird in concreto befürchtet, potentielle Mandanten könnten glauben, man verfüge ausschließlich in diesem Spezialbereich über hinreichende Kompetenz.

Eine dieser im deutsch-französischen Recht spezialisierten Kanzleien stellt die Anwaltskanzlei NHB Bayer dar.

Der Gründer hat sowohl die Befähigung zur Ausübung des deutschen als auch des französischen Anwaltsberufs erworben und übt derzeit als Rechtsanwalt von Berlin aus den Anwaltsberuf aus. Ein weiteres Büro in Paris ist zwecks gleichzeitiger Ausübung des französischen Berufs in Planung.

Demnächst können Sie weitere Informationen bekommen unter folgenden Domains:

www.nhbayer.de

www.Deutsch-Franzoesische-Anwaltskanzlei.de